Illegaler Handel
Umsatzstarker Schwarzmarkt
First-prize winner "You have been robbed"
Concept: Donna Yates. Photography: George F. Mobley/National Geographic Image Collection © 2006 SAFE/Saving Antiquities for Everyone, Inc.
Kriegsrechtlicher Kulturgutschutz
Zur Verhinderung der Zerstörung und Plünderung von Kulturgütern in Kriegszeiten wurden seit Mitte des 18. Jahrhunderts zahlreiche Versuche unternommen, den kriegsrechtlichen Kulturgutschutz in internationalen Abkommen zu verankern. Durch die Haager Landkriegsordnung von 1907 (RGBlL. 1910, 107 ff) wurde auf diesem Gebiet ein erster Erfolg erzielt. Den bisherigen Abschluss dieser Entwicklung bildet das "Zweite Protokoll zum Haager Übereinkommen von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" (Second Protocol to the Hague Convention of 1954 for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict). (vgl. Hipp, Anette: Schutz von Kulturgütern in Deutschland, Schriften zum Kulturgüterschutz, Berlin, New York 2000, S. 22)
Besonders gefährdet sind Kulturgüter im Krieg, wie zuletzt die Erfahrungen im Irak bestätigen. Trotz internationaler Vereinbarungen und massiver Warnungen seitens der UNESCO vor drohenden Plünderungen der bedeutenden Museen im Falle eines militärischen Angriffs, hatten die USA versäumt, dem Nationalmuseum Schutz zu gewähren. Die Folgen sind längst bekannt. Im Irak hatten - nach den Behauptungen des US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld - nicht nur marodierende Einzeltäter die Vitrinen ausgeräumt - sondern auch gut organisierte Hehlerbanden ganz gezielt spezifische Objekte entwendet. Einige dieser geraubten Kulturgüter tauchten wenige Monate später in London, Paris und den USA auf oder blieben bis heute verschwunden. Die Raubgrabungen gehen unvermindert weiter.(vgl. IKA, Ausgabe 65/66, S. 3-4)
Welche irreparablen Schäden durch diese organisierten Plünderungen nicht nur für die Forschung sondern auch an unserem gemeinsamen archäologischen Erbe entstehen, zeigen die nachfolgenden Luftaufnahmen von Raubgrabungsgebieten im Südirak, die von den Carabinieri T.P.C. Italia nach dem letzten Krieg im Irak aufgenommen wurden.
Zum Schweigen verurteilte Zeugen einer Kultur
Plünderungen und Raubgrabungen
Isin / Südirak - Raubgräberloch, bisweilen bis zu zehn Meter tief und in einen unterirdisch gegrabenen Stollen mündend, Foto © Carabinieri T.P.C. Italia
Wer alleine den verarmten Bauer verantwortlich macht, dem die Möglichkeit genommen wurde, seine Familie auf anständige Weise satt zu bekommen, macht es sich zu einfach. Fest steht: Ohne einen Markt für illegal Ausgegrabenes, gäbe es keine illegalen Ausgrabungen.
Laut der Business Week sind die Preise für Antiken und Grabungsgegenstände in den Jahren 2005 und 2006 um 25 % angestiegen. Der Umsatz im Kunsthandel beträgt zur Zeit weltweit ca. 20 Mrd. Dollar. Sotheby's hat im Jahre 2004 insgesamt 2.694 Milliarden US-Dollar umgesetzt, d.h. eine 59%ige Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Nach Schätzungen von Interpol werden im illegalen Handel mit geraubtem Kulturgütern jährlich rund 4,5 Milliarden US-Dollar umgesetzt. Die UNESCO schätzt den Umsatz weitaus höher: rund 6 Milliarden US-Dollar. Ein Großteil davon betrifft die Güter aus Raubgrabungen. (vgl. IKA, Ausgabe 65/66, S.4)
Fortsetzung: Archäologische Funde ...
© Ulrike-Christiane Lintz, 01.03.2007