Umm-al-Agarib
Vollständige Vernichtung - Luftaufnahmen von geplünderten archäologischen Stätten im Irak
Zum Schweigen verurteilte Zeugen einer Kultur !
Nachfolgende Bilder - Luftaufnahmen der Carabinieri T.P.C. Italia - zeigen die Ruinen archäologischer Stätten im Südirak, die fünftausend Jahre nahezu unversehrt im Boden überdauert hatten und vom Antikenhandel in nur wenigen Monaten in eine Mondlandschaft verwandelt und damit vollständig vernichtet wurden. Die an diesem Ort im Fundkontext gespeicherten Informationen sind damit unwiederbringlich verloren.
Zum Schweigen verurteilte Zeugen einer Kultur !
Raubkunst steht auf keiner Liste
"Die hierzulande noch immer gegebenen legalen Vermarktungsmöglichkeiten für geplündertes Kulturgut schaffen den Anreiz für die Zerstörung archäologischer Stätten durch Raubgrabungen. Die Vernichtung des kulturellen Erbes der Menschheit schädigt das Ansehen Deutschlands und den Ruf des deutschen Kunsthandels. Die deutschen Kunsthandelsverbände haben daher im Rahmen einer Selbstverpflichtung, die Bestandteil der Satzung ist, ihren Mitgliedern untersagt, sich "an Import, Export. […] an dem Kauf oder der Übertragung von Gegenständen zu beteiligen", die gestohlen, illegal exportiert oder illegal ausgegraben wurden. Kunsthändler fordern seit langem, dass Deutschland endlich das "UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" ratifiziert. Damit würden die Grenzen für Dinge, die nach den Gesetzen anderer Staaten als Hehlerware zu gelten haben, geschlossen und der Handel mit geraubtem Kulturgut verboten.
Der von der Bundesregierung nun beschlossene Gesetzentwurf, der die UNESCO-Konvention in nationales Recht umsetzen soll, wird diesen Forderungen nicht gerecht: So soll das strafbewehrte Handelsverbot nur für die wenigen Einzelobjekte gelten, die von den Herkunftsländern zufällig als "von nationaler Bedeutung" klassifiziert und in einer im deutschen Bundesanzeiger veröffentlichten Liste "individuell identifizierbarer" Objekte verzeichnet sind. Alles andere, insbesondere Plünderungsgut aus undokumentierten Raubgrabungen, das naturgemäß in einer solchen Liste nicht verzeichnet sein kann, würde auch weiterhin völlig legal verhandelt werden können. Daran wird auch die den Herkunftsländern eingeräumte Möglichkeit, Raubgüter noch innerhalb eines Jahres nachträglich auf die Liste zu setzen, nichts ändern, denn eine Änderung der Beweislastregelungen ist nicht vorgesehen. Das Herkunftsland müsste also auch künftig die illegale Herkunft des geraubten Objektes nachweisen. Wie soll das gehen, wenn die Raubgrabung nicht dokumentiert wurde? Zudem durchschneiden moderne Grenzen vielfach geschichtliche Kulturräume. Wie soll da etwa der Irak oder Syrien nachweisen, dass ein undokumentierter Raubgrabungsfund diesseits und nicht jenseits der Grenze gefunden wurde?" (...) (Zit.: Dr. Michael Müller-Karpe, in: Weltkunst Heft 4/2006, S.1)